Hallo zusammen,
ich habe einen Silence S01. Den habe ich "gebraucht" gekauft. mit 2km auf dem Tacho. Der Roller wurde vom Vorbesitzer gewonnen, der aber dafür keinen Führerschein hat.
Jetzt funktioniert vorne auf einer Seite das Tagfahrlicht nicht. Und da würde ich mich gerne an den Hersteller wenden. Der Roller hat grad mal 300 km auf dem Tacho. Das sollte doch sicherlich noch Herstellergarantie drauf sein... Auch, wenn ich nicht der erste Besitzer bin, oder?
Nun finde ich ums Verrecken keinen Händler oder so hier in der Nähe von Köln an den ich mich wenden kann..
Hat hier von den Experten noch ne Idee??
Danke vorab
gruß
Sebastian
an wen wenden zwecks Garantie?
-
Schibunker
- Beiträge: 2
- Registriert: Do 9. Apr 2026, 07:55
- Roller: Silence S01 Basic
- PLZ: 50374
- Kontaktdaten:
- Pfriemler
- Moderator
- Beiträge: 2947
- Registriert: Di 7. Mai 2019, 17:41
- Roller: SEAT Mó125 (MJ2021 Votol)
- PLZ: 14513
- Wohnort: Südrandberlin
- Tätigkeit: Tonkünstler
- Kontaktdaten:
Re: an wen wenden zwecks Garantie?
Hauptansprechpartner ist der Händler, über den das gewonnene Objekt einst bezogen wurde. Generell ist die Garantie aber nicht darauf beschränkt, jeder Silence-Händler sollte helfen können und die Geschichte des Rollers sollte in der Silencedatenbank vorhanden sein, anders als bei Seat, wo der Kunde in der Nachweispflicht bleibt.
Dann ist die Frage, ob tatsächlich Garantie besteht, sie läuft ab Verkaufstag an einen privaten Endkunden zwei Jahre (meine ich) oder ab Erstzulassung, bei Gewerbekunden deutlich kürzer. Und schließlich die Frage, ob die vorgeschriebene erste Inspektion durchgeführt wurde. Die Laufleistung des Rollers ist unerheblich.
Ein defektes Tagfahrlicht ist zum Glück sogar ein noch "preiswert" vom Kunden zu behebendes Problem, wenn alle Stricke reißen. Dass die Dinger kaputt gehen, wurde hier schon berichtet.
Dann ist die Frage, ob tatsächlich Garantie besteht, sie läuft ab Verkaufstag an einen privaten Endkunden zwei Jahre (meine ich) oder ab Erstzulassung, bei Gewerbekunden deutlich kürzer. Und schließlich die Frage, ob die vorgeschriebene erste Inspektion durchgeführt wurde. Die Laufleistung des Rollers ist unerheblich.
Ein defektes Tagfahrlicht ist zum Glück sogar ein noch "preiswert" vom Kunden zu behebendes Problem, wenn alle Stricke reißen. Dass die Dinger kaputt gehen, wurde hier schon berichtet.
- rainer*
- Beiträge: 2652
- Registriert: So 19. Sep 2021, 19:06
- Roller: Supersoco TC Max 2021 / LiveWire Del Mar 2024
- PLZ: 06108
- Wohnort: Halle (Saale)
- Kontaktdaten:
Re: an wen wenden zwecks Garantie?
So einfach ist das nicht, bin ich als juristischer Laie der Meinung. Die gesetzliche Gewährleistung besteht zwischen dem Händler und dem ersten Kunden. Wenn der etwas weiter verkauft, besteht zum letzten Käufer kein Vertragsverhältnis zum Händler. Und der private Zwischenverkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen. Da ist im Zweifelsfall nix zu holen, wenn der Händler auf stur schaltet.
Aber: Silence gibt eine Garantie auf das Fahrzeug, die am Fahrzeug hängen sollte, also wären die zuständig. Die Garantie erfordert, wie schon angesprochen, die von Silence vorgeschriebene Wartung.
Da Nissan offizieller Vertreter ist, eventuell dort mal anklopfen? https://www.nissan.de/haendlersuche-sil ... rtner.html
Aber: Silence gibt eine Garantie auf das Fahrzeug, die am Fahrzeug hängen sollte, also wären die zuständig. Die Garantie erfordert, wie schon angesprochen, die von Silence vorgeschriebene Wartung.
Da Nissan offizieller Vertreter ist, eventuell dort mal anklopfen? https://www.nissan.de/haendlersuche-sil ... rtner.html
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste
