Hier hat jemand die Kabel angesteckt und das Logo leuchtet beim FQiX
https://www.youtube.com/shorts/cLiwI60djIY
NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
-
pagix
- Beiträge: 16
- Registriert: Di 31. Okt 2023, 08:53
- Roller: NIU FQiX300
- PLZ: 25xxx
- Wohnort: PI/SE/HH
- Kontaktdaten:
- scsi100
- Beiträge: 41
- Registriert: Do 15. Nov 2018, 23:11
- Roller: Niu FQIX 300
- PLZ: 44
- Kontaktdaten:
Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Für alle Interessierten, es geht auch beim FQIX300.
LG
Detlef
LG
Detlef
-
MQI-Berlin
- Beiträge: 167
- Registriert: Fr 12. Nov 2021, 19:00
- Roller: NIU MQI GT
- PLZ: 12207
- Kontaktdaten:
Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Und, wie schon mehrfach bemerkt, in Deutschland verboten.
Da NUI nur durch abstecken der Verbindung die Vorschrift einhält, kann man natürlich diese Verbindung herstellen, ist aber eben nicht erlaubt.
Das ist wie das Fahren mit 70 in der Stadt, machbar aber nicht erlaubt.
Da NUI nur durch abstecken der Verbindung die Vorschrift einhält, kann man natürlich diese Verbindung herstellen, ist aber eben nicht erlaubt.
Das ist wie das Fahren mit 70 in der Stadt, machbar aber nicht erlaubt.
Niu MQI GT70 seit 17.9.2021
-
F3fC
- Beiträge: 1
- Registriert: Sa 29. Aug 2026, 22:34
- Roller: NIU NQiX 500
- PLZ: 5
- Kontaktdaten:
Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Hast Du eine Quelle für diese Behauptung?MQI-Berlin hat geschrieben: Fr 28. Aug 2026, 17:50 Und, wie schon mehrfach bemerkt, in Deutschland verboten.
- Pfriemler
- Moderator
- Beiträge: 3070
- Registriert: Di 7. Mai 2019, 17:41
- Roller: SEAT Mó125 (MJ2021 Votol)
- PLZ: 14513
- Wohnort: Südrandberlin
- Tätigkeit: Tonkünstler
- Kontaktdaten:
Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Das ist eine Diskussion, die ich schon von den Seitenstreifen bei Horwin (EK1/EK3) kenne.
1. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten (quasi ein Grundsatz).
2. $49a regelt, dass alle Leuchten am Fahrzeug eine Zulassungsnummer besitzen müssen. Wenn Du an der Leuchte eine gültige Zulassungsnummer erkennen kannst, wäre eine wesentliche Hürde genommen. Ich bezweifle das aber stark.
3. §51a(1) StVZO verpflichtet zu Reflektoren an der Seite bei Fahrzeugen mit mehr als 6 Metern Länge.
4. §51a(2) erlaubt an Fahrzeugen, bei denen §51a(1) nicht Pflicht ist, eine freiwillige Ausrüstung (mit Reflektoren nach §51a(1))
5. §51a(6) verpflichtet zu gelben Seitenleichten an Fahrzeugen mit mehr als 6 Metern Länge (mit Ausnahmen). Dies trifft auf Motorräder/Roller nicht zu.
Allerdings gibt es da diesen einen Satz in (6): " Für andere Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.", ohne dass auf die Bauart oder die Lichtfarbe eingegangen wird (es steht da nicht "die Anbringung von entsprechenden Seitenmarkierungsleuchten").
Hier muss aber in jedem Fall §49a eingehalten werden.
Gesetzesinterpretierende Seiten wie bussgeldkatalog etc. sowie die KI(s) erklären Seitenleuchten für unzulässig.
1. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten (quasi ein Grundsatz).
2. $49a regelt, dass alle Leuchten am Fahrzeug eine Zulassungsnummer besitzen müssen. Wenn Du an der Leuchte eine gültige Zulassungsnummer erkennen kannst, wäre eine wesentliche Hürde genommen. Ich bezweifle das aber stark.
3. §51a(1) StVZO verpflichtet zu Reflektoren an der Seite bei Fahrzeugen mit mehr als 6 Metern Länge.
4. §51a(2) erlaubt an Fahrzeugen, bei denen §51a(1) nicht Pflicht ist, eine freiwillige Ausrüstung (mit Reflektoren nach §51a(1))
5. §51a(6) verpflichtet zu gelben Seitenleichten an Fahrzeugen mit mehr als 6 Metern Länge (mit Ausnahmen). Dies trifft auf Motorräder/Roller nicht zu.
Allerdings gibt es da diesen einen Satz in (6): " Für andere Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.", ohne dass auf die Bauart oder die Lichtfarbe eingegangen wird (es steht da nicht "die Anbringung von entsprechenden Seitenmarkierungsleuchten").
Hier muss aber in jedem Fall §49a eingehalten werden.
Gesetzesinterpretierende Seiten wie bussgeldkatalog etc. sowie die KI(s) erklären Seitenleuchten für unzulässig.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: FredaufdemNiu, Semrush [Bot] und 33 Gäste
