Nach einem Unfall mit einem Fahrzeug ohne BE kann Dich außerdem die Versicherung in Regress nehmen. Bei Vorsatz (und den hätten wir hier) sogar in unbegrenzter Höhe.
Licht UNU 2.0
- vsm
- Administrator
- Beiträge: 3027
- Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
- PLZ: 12
- Kontaktdaten:
-
- Moderator
- Beiträge: 1025
- Registriert: So 30. Apr 2017, 20:53
- Roller: unu 2kW Bj.11/2015
- PLZ: 4
- Wohnort: Ruhrpott
- Kontaktdaten:
Re: Tausch auf LED-Lampen?
...nur wenn die Ursache des Unfalls auch mit dem Mangel zusammenhängt, (was auch zu beweisen ist).
Beispiel: eine nicht zugelassene montierte Felge an einem Fahrzeug, welches in einen Unfall verwickelt wird, z.B. Vorfahrt missachtet führt nicht zum Verlust der Versicherung und es kann daraus auch kein Regress eingeklagt werden. Dafür gibt´s viele Beispiele.
Gruß
Werner
"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder?
Werner
"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder?

- vsm
- Administrator
- Beiträge: 3027
- Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
- PLZ: 12
- Kontaktdaten:
Re: Tausch auf LED-Lampen?
Da gibt es durchaus auch anderslautende, rechtskräftige Urteile. Es reicht in der Regel aus, wenn durch die Umbauten gemäß §19 II StVZO "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist", wovon bei Umbauten an der Beleuchtungsanlage auszugehen ist. Somit bewegt man vorsätzlich ein Kfz ohne BE und Versicherungsschutz im Straßenverkehr. Da bei einem Roller-Unfall mit Personenschaden der Roller regelmäßig sichergestellt wird und die Umbauten dann auffliegen und in den Akten stehen, kannst Du auch davon ausgehen, dass der Umbau plötzlich ursächlich war, kurz nachdem der gegnerische Anwalt (oder eben die Versicherung) Akteneinsicht gefordert hat.

-
- Beiträge: 169
- Registriert: Fr 17. Mär 2017, 09:48
- Roller: unu 2kW Manhattan Black + Black
- PLZ: 01127
- Wohnort: Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Licht UNU 2.0
Hat denn jemand einen direkten Vergleich einer Phillips 35W und einer China LED? Ich kann mir da wirklich schwer vorstellen, dass die LED da heller ist (mal Abgesehen vom vernünftigen Aufblendlicht). Ich fahre auch an meinem MTB bei Nightrides ein 15W LED-Setup und die sind nur bedingt heller als die Phillips 35er im unu.
- vsm
- Administrator
- Beiträge: 3027
- Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
- PLZ: 12
- Kontaktdaten:
Re: Licht UNU 2.0
Ich habe keinen direkten Vergleich, aber galt bei konventionellen Glühlampen nicht ein Über-Den-Daumen-Faktor von 10 um von der Leistung auf den Lichtstrom zu kommen? Und CREE-LEDs kommen inkl. vorgeschalteter Elektronik so auf 70 Lumen/Watt. Ab 5W LED könnte man also zumindest theoretisch heller werden.
-
- Beiträge: 2716
- Registriert: Do 3. Dez 2015, 11:18
- Roller: Jupiter 11, Niu, GoE classic, Revoluzzer 45, SNE Streetsou
- PLZ: 91088
- Kontaktdaten:
Re: Licht UNU 2.0
Wobei die Chinesen dazu neigen, auch die unseligsten Ausschuss - LEDs mit dem Namen Cree zu verzieren.
Vom Lichtstrom her sind LEDs auch nicht immer unbedingt besser, ihr Licht lässt sich in dafür gerechneten Reflektoren aber besser und mit weniger Streulicht bündeln und von daher sind sie im Ausleuchtungsbereich meist heller. Was aber nicht jedem gefällt. Die hohe Farbtemperatur tut ein übriges den Anschein größerer Helligkeit zu erwecken.
Wenn man das Licht z.B. gegen eine weiße Zimmerdecke richtet und indirekt die Raumausleuchtung misst, sieht es oftmals ganz anders aus.
Es gibt aber auch wirklich gute, sehr helle LEDs die Halogenbirnen deutlich ausstechen.
Gruß,
Achim

Vom Lichtstrom her sind LEDs auch nicht immer unbedingt besser, ihr Licht lässt sich in dafür gerechneten Reflektoren aber besser und mit weniger Streulicht bündeln und von daher sind sie im Ausleuchtungsbereich meist heller. Was aber nicht jedem gefällt. Die hohe Farbtemperatur tut ein übriges den Anschein größerer Helligkeit zu erwecken.
Wenn man das Licht z.B. gegen eine weiße Zimmerdecke richtet und indirekt die Raumausleuchtung misst, sieht es oftmals ganz anders aus.
Es gibt aber auch wirklich gute, sehr helle LEDs die Halogenbirnen deutlich ausstechen.
Gruß,
Achim
-
- Beiträge: 2716
- Registriert: Do 3. Dez 2015, 11:18
- Roller: Jupiter 11, Niu, GoE classic, Revoluzzer 45, SNE Streetsou
- PLZ: 91088
- Kontaktdaten:
Re: Licht UNU 2.0
Wobei die Chinesen dazu neigen, auch die unseligsten Ausschuss - LEDs mit dem Namen Cree zu verzieren.
Vom Lichtstrom her sind LEDs auch nicht immer unbedingt besser, ihr Licht lässt sich in dafür gerechneten Reflektoren aber besser und mit weniger Streulicht bündeln und von daher sind sie im Ausleuchtungsbereich meist heller. Was aber nicht jedem gefällt. Die hohe Farbtemperatur tut ein übriges den Anschein größerer Helligkeit zu erwecken.
Wenn man das Licht z.B. gegen eine weiße Zimmerdecke richtet und indirekt die Raumausleuchtung misst, sieht es oftmals ganz anders aus.
Es gibt aber auch wirklich gute, sehr helle LEDs die Halogenbirnen deutlich ausstechen.
Gruß,
Achim

Vom Lichtstrom her sind LEDs auch nicht immer unbedingt besser, ihr Licht lässt sich in dafür gerechneten Reflektoren aber besser und mit weniger Streulicht bündeln und von daher sind sie im Ausleuchtungsbereich meist heller. Was aber nicht jedem gefällt. Die hohe Farbtemperatur tut ein übriges den Anschein größerer Helligkeit zu erwecken.
Wenn man das Licht z.B. gegen eine weiße Zimmerdecke richtet und indirekt die Raumausleuchtung misst, sieht es oftmals ganz anders aus.
Es gibt aber auch wirklich gute, sehr helle LEDs die Halogenbirnen deutlich ausstechen.
Gruß,
Achim
Re: Tausch auf LED-Lampen?
Wie kommt es zu dieser Behauptung?
Eine fehlende Betriebserlaubnis ist nicht bei den Obliegenheitsverletzungen aufgeführt in denen eine Leistunsfreiheit möglich ist (§5/I)
Diese ist übrigens auch in den zutreffenden Fällen auf 5.000 € beschränkt. (§5/III)
Und in diesem Fall trifft sie sowieso nicht zu - also macht den Leuten hier keine Angst.
http://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/KfzPflVV.pdf
- vsm
- Administrator
- Beiträge: 3027
- Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
- PLZ: 12
- Kontaktdaten:
Re: Licht UNU 2.0
Eine fehlende / entfallende Betriebserlaubnis ist grundsätzlich gegenüber dem Versicherer anzuzeigen und ein Ausbleiben dieser Anzeige kann zur Leistungsfreiheit gem. §7 der von Dir bereits verlinkten Verordnung führen. Das Ganze gilt, wie schon gesagt, natürlich nur bei Vorsatz. Entfällt zum Beispiel die BE aus Gründen des Verschleiß, wird generell von Fahrlässigkeit ausgegangen. Eine LED-Leuchte baut man aber meist vorsätzlich ein. 
Wie gesagt, gibt es Urteile in beide Richtungen. Ich will auch niemanden vom Umbau abhalten, mir persönlich wäre der vermeintliche Mehrwert das Risiko aber nicht wert.

Wie gesagt, gibt es Urteile in beide Richtungen. Ich will auch niemanden vom Umbau abhalten, mir persönlich wäre der vermeintliche Mehrwert das Risiko aber nicht wert.
Re: Licht UNU 2
Ich versuchs nochmal:
Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,
1. das Fahrzeug zu keinem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck zu verwenden;
2. das Fahrzeug nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen zu verwenden, bei denen es auf
die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt;
3. das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen;
4. das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der
Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;
5. das Fahrzeug nicht zu führen oder führen zu lassen, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer
Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist;
6. ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen zu
benutzen oder benutzen zu lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
vorgeschriebene Wechselkennzeichen nicht vollständig trägt.
...unter welche der 6 Fälle soll das Einbauen einer anderen Lampe fallen?
Urteil dazu?
Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,
1. das Fahrzeug zu keinem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck zu verwenden;
2. das Fahrzeug nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen zu verwenden, bei denen es auf
die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt;
3. das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen;
4. das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der
Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;
5. das Fahrzeug nicht zu führen oder führen zu lassen, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer
Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist;
6. ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen zu
benutzen oder benutzen zu lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
vorgeschriebene Wechselkennzeichen nicht vollständig trägt.
...unter welche der 6 Fälle soll das Einbauen einer anderen Lampe fallen?
Urteil dazu?
Was nicht bedeutet dass man vorsätzlich die Bertriebserlaubis erlischen lässt.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Blex [Bot] und 14 Gäste