Dass die Verwendung der für viele Fahrzeuge inzwischen zugelassenen OSRAM LEDs mangels ABE in meinem Scooter unzulässig ist, habe ich nie infrage gestellt. Schon deswegen habe ich auch nie versucht das wegzudiskuieren. Ich habe vielleicht es zu relativieren. Mir ist sehr wohl bewusst, dass Blendung im Straßenverkehr allgemein ein großes Problem ist (von allen Fahrzeugen, sogar Fahrrädern mit LEDs!) und von allen Verkehrsteilnehmern (mich eingeschlossen - schließlich nehme ich seit mehr als 40 Jahren am Straßenverkehr teil) als äußerst unangenehm empfunden wird. Deswegen ich mein LED-Abblendlicht auch besonders tief eingestellt habe. Seit dem werde ich auch nicht mehr per Lichthupe auf die Blendwirkung meiner Cevo hingewiesen - nicht ein einziges Mal! Ich bin mir auch durchaus des Risikos bewusst, das ich eingehe. Es ist also nicht erforderlich, mich weiterhin darauf hinzuweisen.Wizzibizzi hat geschrieben: Mi 5. Aug 2026, 10:52Nee, immer noch nicht. du kannst nichts "abwägen" was schlicht und ergreifend unzulässig per Gesetz ist. Du magst dich winden wie du willst - es ist nicht erlaubt, und Punkt. Es liegt dabei genau gar nichts in deinem Ermessen, und du kannst es auch nicht wegdiskutieren.Zip hat geschrieben: Di 4. Aug 2026, 18:28
Das nennt man nicht Zweckoptimismus, sondern Risikoabwägung.
Gruß Wizzibizzi
Ich sage nur noch: Wer ohne Schuld ist, der kann natürlich gerne weiterhin Steine werfen.