LED-Umrüstung BMW C Evolution

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Dr_Tron
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Dr_Tron »

Zip hat geschrieben: Mo 3. Aug 2026, 12:34 Wie gesagt: Ich blende nicht. Und das LED-Licht ist besser.
Das mag ja sein, aber es wird dem Richter dann voellig egal sein.
Der sieht nur: Betriebserlaubnis erloschen, Versicherung muss nicht zahlen.
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Der mit dem Strom fährt
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Zip hat geschrieben: Mo 3. Aug 2026, 12:34
Wie gesagt: Ich blende nicht. Und das LED-Licht ist besser.
In dem anderen Thread beschwerst du dich aktuell über die Vorgehensweise von BMW, und was sie alles machen müssen und das KBA den Rückruf vorschreibt und die Werkstatt sich auch nicht an Absprachen hält, aber selbst machst du auch, wie es dir gefällt.
Immer so, wie es gerade passt.
Und wie mein Vorredner schon geschrieben hat, den Richter interessiert es nicht, allerdings wird es ihn interessieren, wenn du in einem Forum es sogar schreibst und somit mit Vorsatz handelst.

Aber meistens geht es ja gut. Meistens.
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Zip »

Der mit dem Strom fährt hat geschrieben: Mo 3. Aug 2026, 15:15
Zip hat geschrieben: Mo 3. Aug 2026, 12:34
Wie gesagt: Ich blende nicht. Und das LED-Licht ist besser.
In dem anderen Thread beschwerst du dich aktuell über die Vorgehensweise von BMW, und was sie alles machen müssen und das KBA den Rückruf vorschreibt und die Werkstatt sich auch nicht an Absprachen hält, aber selbst machst du auch, wie es dir gefällt.
Immer so, wie es gerade passt.
Und wie mein Vorredner schon geschrieben hat, den Richter interessiert es nicht, allerdings wird es ihn interessieren, wenn du in einem Forum es sogar schreibst und somit mit Vorsatz handelst.

Aber meistens geht es ja gut. Meistens.
Das ist eine Abwägungs- und Verhältnismäßigkeitssache: Feuchtigkeit im Kabelbaum mit korrodierten Anschlüssen kann zum Brand der Cevo führen (2 Stück in der BRD sind laut KBA betroffen), der Einsatz von (noch) nicht zugelassenen OSRAM-LEDs (keine "Chinaleuchten"!), die übrigens für viele Autos und Motorräder bereits eine ABE haben, eine ganz andere, zumal von denen keine unmittelbare Gefahr für den Gegenverkehr ausgeht, weil sie nicht blendend eingestellt sind. Da sehe ich im täglichen Verkehr ganz andere Gefahrenquellen wie falsch eingestellte oder defekte Lampen oder Automatismen in modernen Fahrzeugen, deren moderne LED-Scheinwerfer häufig zu spät oder auch schon mal gar nicht das Fernlicht regulieren oder Fahrzeuge, die bei Nebel das Licht nicht einschalten, weil es noch zu hell ist. Und dann noch die vielen Nicht-Blinker...

Es ist i.Ü. nicht so, dass man mit dem Einbau nicht zugelassener LED-Leuchtmittel gleich die Betrieberlaubnis oder den Versicherungsschutz verliert; das gibt §19 der StVZO gar nicht her. Das ist ein allgemeiner Irrtum. Es muss nämlich explizit festgestellt werden, dass von die Lampen eine Gefahr für den Verkehr ausgeht. Das wird man auch feststellen, wenn man entsprechende Internetseiten besucht und die Formulierungen liest: da wird nämlich immer der Konjunktiv verwendet.

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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Wizzibizzi »

Zip hat geschrieben: Di 4. Aug 2026, 05:18 Das ist eine Abwägungs- und Verhältnismäßigkeitssache:

So schnell schießen die Preußen nicht!
...das nennt man dann wohl "Zweckoptimismus" ;) Das ist einfach genau gar keine "Abwägungssache" - es wird ein nicht zugelassenes Leuchtmittel in einem Scheinwerfer verwendet. Punkt. Nicht ein "ja, aber die anderen haben ja auch sowas" und auch kein "das Leuchtmittel bekommt bestimmt bald eine Zulassung"... nicht zugelassen heißt: Nicht zugelassen. Und wenn man es trotzdem verbaut und damit im öffentlich Straßenraum fährt, fährt man eben mit einem Fahrzeug das mit unzulässiger Beleuchtung manipuliert wurde. Das ist ganz einfach, und da kann man noch so sehr versuchen, sich das schönzureden. Aber ist ja zum Glück nicht mein Problem, so lange mir so ein Fahrzeug nicht entgegen kommt in der Nacht... ;)

Gruß, Wizzibizzi
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Fasemann »

Habe ich zu liegen
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Kadett 1 »

Mit AC/DC .... Highway to Hell ?! :lol: :lol: :lol:

Also StVZO Hölle. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Zip »

Wizzibizzi hat geschrieben: Di 4. Aug 2026, 10:21
Zip hat geschrieben: Di 4. Aug 2026, 05:18 Das ist eine Abwägungs- und Verhältnismäßigkeitssache:

So schnell schießen die Preußen nicht!
...das nennt man dann wohl "Zweckoptimismus" ;) Das ist einfach genau gar keine "Abwägungssache" - es wird ein nicht zugelassenes Leuchtmittel in einem Scheinwerfer verwendet. Punkt. Nicht ein "ja, aber die anderen haben ja auch sowas" und auch kein "das Leuchtmittel bekommt bestimmt bald eine Zulassung"... nicht zugelassen heißt: Nicht zugelassen. Und wenn man es trotzdem verbaut und damit im öffentlich Straßenraum fährt, fährt man eben mit einem Fahrzeug das mit unzulässiger Beleuchtung manipuliert wurde. Das ist ganz einfach, und da kann man noch so sehr versuchen, sich das schönzureden. Aber ist ja zum Glück nicht mein Problem, so lange mir so ein Fahrzeug nicht entgegen kommt in der Nacht... ;)

Gruß, Wizzibizzi
Das nennt man nicht Zweckoptimismus, sondern Risikoabwägung.

BTW: Heute Morgen in der Dämmerung kam mir ein Motorrad entgegen, das mit Sicherheit bereits mit LEDs ausgeliefert wurde. Der hatte sein Licht viel zu hoch eingestellt - oder sogar Fernlicht an. Und ob ihr es glaubt oder nicht, ich bin noch nie, getroffen von einem grellen Lichtstrahl, vom Scooter gefallen oder gegen den nächsten Baum gefahren. Ich richte den Blick dann auf den rechten Straßenrand, und gut ist. Würde ich jedes Mal, wenn ich im Straßenverkehr geblendet werde, einen Unfall bauen, hätte ich das schon zigste Fahrzeug.
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Der mit dem Strom fährt
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Du kannst dir das alles schön reden, aber vor einem Richter zieht das halt nicht.
Und wenn es einen Unfallgegner gibt, solltest du auch nicht vergessen, dass der alles dafür tun wird, Recht zu bekommen.
Und wenn der den recht alten Roller mit LED Licht sieht, könnte er selbst auf die Idee kommen, seinem Anwalt zu sagen, das er das Licht überprüfen soll.
Illegal? Ups...
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Dr_Tron »

Der mit dem Strom fährt hat geschrieben: Di 4. Aug 2026, 19:19 Und wenn der den recht alten Roller mit LED Licht sieht, könnte er selbst auf die Idee kommen, seinem Anwalt zu sagen, das er das Licht überprüfen soll.
Was jetzt gar nicht mal so unwahrscheinlich ist. Wenn der Unfall bei Nacht oder Daemmerung passiert, kann man sogar davon ausgehen.
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Wizzibizzi »

Zip hat geschrieben: Di 4. Aug 2026, 18:28
Das nennt man nicht Zweckoptimismus, sondern Risikoabwägung.
Nee, immer noch nicht. du kannst nichts "abwägen" was schlicht und ergreifend unzulässig per Gesetz ist. Du magst dich winden wie du willst - es ist nicht erlaubt, und Punkt. Es liegt dabei genau gar nichts in deinem Ermessen, und du kannst es auch nicht wegdiskutieren.

Gruß Wizzibizzi
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