LED-Umrüstung BMW C Evolution

Dr_Tron
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Dr_Tron »

Zip hat geschrieben: Mo 3. Aug 2026, 12:34 Wie gesagt: Ich blende nicht. Und das LED-Licht ist besser.
Das mag ja sein, aber es wird dem Richter dann voellig egal sein.
Der sieht nur: Betriebserlaubnis erloschen, Versicherung muss nicht zahlen.
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Der mit dem Strom fährt
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Zip hat geschrieben: Mo 3. Aug 2026, 12:34
Wie gesagt: Ich blende nicht. Und das LED-Licht ist besser.
In dem anderen Thread beschwerst du dich aktuell über die Vorgehensweise von BMW, und was sie alles machen müssen und das KBA den Rückruf vorschreibt und die Werkstatt sich auch nicht an Absprachen hält, aber selbst machst du auch, wie es dir gefällt.
Immer so, wie es gerade passt.
Und wie mein Vorredner schon geschrieben hat, den Richter interessiert es nicht, allerdings wird es ihn interessieren, wenn du in einem Forum es sogar schreibst und somit mit Vorsatz handelst.

Aber meistens geht es ja gut. Meistens.
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Re: LED-Umrüstung BMW C Evolution

Beitrag von Zip »

Der mit dem Strom fährt hat geschrieben: Mo 3. Aug 2026, 15:15
Zip hat geschrieben: Mo 3. Aug 2026, 12:34
Wie gesagt: Ich blende nicht. Und das LED-Licht ist besser.
In dem anderen Thread beschwerst du dich aktuell über die Vorgehensweise von BMW, und was sie alles machen müssen und das KBA den Rückruf vorschreibt und die Werkstatt sich auch nicht an Absprachen hält, aber selbst machst du auch, wie es dir gefällt.
Immer so, wie es gerade passt.
Und wie mein Vorredner schon geschrieben hat, den Richter interessiert es nicht, allerdings wird es ihn interessieren, wenn du in einem Forum es sogar schreibst und somit mit Vorsatz handelst.

Aber meistens geht es ja gut. Meistens.
Das ist eine Abwägungs- und Verhältnismäßigkeitssache: Feuchtigkeit im Kabelbaum mit korrodierten Anschlüssen kann zum Brand der Cevo führen (2 Stück in der BRD sind laut KBA betroffen), der Einsatz von (noch) nicht zugelassenen OSRAM-LEDs (keine "Chinaleuchten"!), die übrigens für viele Autos und Motorräder bereits eine ABE haben, eine ganz andere, zumal von denen keine unmittelbare Gefahr für den Gegenverkehr ausgeht, weil sie nicht blendend eingestellt sind. Da sehe ich im täglichen Verkehr ganz andere Gefahrenquellen wie falsch eingestellte oder defekte Lampen oder Automatismen in modernen Fahrzeugen, deren moderne LED-Scheinwerfer häufig zu spät oder auch schon mal gar nicht das Fernlicht regulieren oder Fahrzeuge, die bei Nebel das Licht nicht einschalten, weil es noch zu hell ist. Und dann noch die vielen Nicht-Blinker...

Es ist i.Ü. nicht so, dass man mit dem Einbau nicht zugelassener LED-Leuchtmittel gleich die Betrieberlaubnis oder den Versicherungsschutz verliert; das gibt §19 der StVZO gar nicht her. Das ist ein allgemeiner Irrtum. Es muss nämlich explizit festgestellt werden, dass von die Lampen eine Gefahr für den Verkehr ausgeht. Das wird man auch feststellen, wenn man entsprechende Internetseiten besucht und die Formulierungen liest: da wird nämlich immer der Konjunktiv verwendet.

So schnell schießen die Preußen nicht!
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