Perlator hat geschrieben: ↑Do 9. Jun 2022, 07:54
Olli81BS hat geschrieben: ↑Sa 4. Jun 2022, 07:57
Olli81BS hat geschrieben: ↑Di 31. Mai 2022, 16:12
HALODRI hat geschrieben: ↑So 29. Mai 2022, 13:21
Ach Olli das ist in der Tat mega ärgerlich!
Ich hoffe du bekommst alles wieder!
„
Möge dem Typen der Blitz beim scheißen treffen!!“
Heute kam der Anruf von der Polizei, diese hat gerade das Videomaterial der Waschanlage gesichtet, und sofort danach das bisherige Ermittlungsverfahren in ein Strafverfahren umgewandelt. Der "Finder" hat sich die Tasche nicht mal angesehen, sondern direkt in sein Auto gepackt...
Zum Glück ist er sehr gut zu erkennen, incl. Kennzeichen..
Ich habe alles wieder, und sogar schneller als gedacht! Der "Finder" hatte doch tatsächlich das Ladekabel bei ebay-kleinanzeigen reingesetzt..
Nach nem kurzen Schriftwechsel mit allerlei Lügenmärchen (er hat das Kabel beim Hauskauf vor einiger Zeit miterworben, und braucht es mangels E-Auto nicht) war ich zum verabredeten Zeitpunkt vor Ort, er holte das Kabel dann aus nem Schuppen, wo es unter ner Malerfliesdecke abgedeckt lag.
Beim Rausholen versuchte er zwar das Ganze mit seinem Körper abzudecken, ich konnte aber sehen, das er das Kabel sogar noch aus meiner Tasche rausholte, die er tunlichst verstecken wollte..
Da ich mein Geld im um die Ecke geparkten Fahrzeug "vergessen" hatte, bat ich Ihn dorthin mitzukommen, wo zufälligerweise bereits 2 Polizeibeamte auf ihn warteten..
Ich bekam dann auch sofort meine Tasche zurück, er versuchte dann den "Fund" mit allerlei Quatsch zu erklären..
Ente Gut, alles Gut!!
Die Aktion von dem "Finder" ist aus meiner Sicht an Dreistigkeit nicht zu überbieten!
Ob das allerdings eine strafbare Handlung darstellt ist in Frage zu stellen.
Der Finder hat ja das Equipment nicht geklaut sondern "gefunden".
Aus meiner Sicht ist der "Finder" schon wegen seiner mangelnden Intelligenz genug gestraft.
Zur strafrechtlichen Verfolgung, müsste eine Strafanzeige wegen ????? gestellt werden.
Nein das ist nicht in Frage zu stellen. Es ist ganz klar eine strafbare Handlung, wobei es sich je nach Umstand und genauem Sachverhalt gar um ein Delikt handeln könnte, das von Amtes wegen zu verfolgen wäre. Ich will hier jetzt nicht weitschweifende Ausführungen machen, da es so oder so eine individuelle Beurteilung der Tat(umstände) bräuchte, um das korrekt zu qualifizieren, aber ich kann dir zumindest die in Frage kommenden (CH) Tatbestände auflisten:
* "Unrechtmässige Aneignung" gemäss StGB 137
* allenfalls gar "Diebstahl" gemäss StGB 139 (Gewahrsam war ja gemäss deiner Schilderung noch gegeben, da du noch genau wusstest, wo die Tasche war bzw. wo du sie genau liegen gelassen hast und sie hättest holen können)
* "Nichtanzeigen eines Fundes" gemäss StGB 332
Da die Polizei ja bei deinem "Einsatz als verdeckter Fahnder" dabei war, hätte eine entsprechende Beratung/Orientierung über das weitere Vorgehen stattfinden sollen...