Naja, sehe ich (naturgemäß) etwas anders. Er hat mir ein Fahrzeug mit Dynamic-Paket verkauft, ich habe ein Fahrzeug ohne Dynamic-Paket (zumindest in Bezug auf alles was softwareseitig dazu gehört) geliefert bekommen. Ich glaube kaum dass ich auf meine Kosten dafür Sorge tragen muss dass er mir das bestellte Fahrzeug mit den zugesicherten Eigenschaften vor die Tür stellt. Es ist eher "good will" meinerseits wenn ich mich freiwillig darum kümmere (unter Aufwendung meiner Zeit und möglicherweise Verauslagung zusätzlicher Kosten), den bestellten Zustand wiederherzustellen. Ganz so einfach ist das dann eben doch nicht. "Pech" hat höchstens er, wenn seine Werkstatt da etwas verkackt...Kadett 1 hat geschrieben: Do 12. Mär 2026, 14:04 Naja...wenn er nicht zahlen will dann hast du mm. Pech gehabt. Er hat das alleinige Recht auf Nachbesserung, und zwar Vorort. Alles andere ist guter Wille.
Gruß, Wizzibizzi