Link zur Zulassungsverordnung muss ich nachschauen.. Gelernt gab ich in der Fahrschule:
Da ich nur bis 25 h/km/ 30 h/km fahren darf, fällt mein Roller gedrosselt unter Mofa. In Deutschland benötige ich nach meinem Kenntnisstand keine Zulassung für ein Mofa, nur eine Haftpflichtversicherung mit der man auch das (Versicherungs-) Kennzeichen bekommt.
Soweit ich weiss muss ich nur zum TÜV um die Kfz Papiere umschreiben zu lassen. Aber das ist ok für mich, denn wenn ich mal meinen Rollerführerschein habe, muss ich mir keinen neuen Roller kaufen, sondern nur die Drossel entfernen lassen- ...bzw. den CA umprogrammieren lassen, damit er wieder 45 km/h zulässt

Gruß
Denn selbst wenn der CA die Geschwindigkeit nicht höher als 25 km/h lässt, ...wenn man in DE "nur" eine Mofaprüfbescheinigung hat und bei einer Polizeikontrolle in den Rollerpapieren 45 km/h gelesen wird....zählt das meines Wissens nach als "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis".....