"mit einer Begutachtung nach § 21 und anschließender Eintragung kann das ganze "legal gemacht werden".
Die Zulässigkeit des Umbaus muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger begutachten und bestätigen.
Dazu gehört nicht nur der Einbau des Motors, sondern beispielsweise auch elektrischer Anschluss des Motors oder die Auslegung der Bremse.
Dazu müssen unter Umständen Nachweise erbracht werden.
Gibt es denn "Ihren Roller" vom gleichen Hersteller auch mit mehr Motorleistung (dann könnte der Nachweis deutlich einfacher werden)?
Genaueres müssten Sie jedoch direkt mit dem Prüfenden abstimmen."
Ich werde jetzt dem letzten Hinweis nachgehen, mein Kontakt hat mir einen geeigneten Prüfer genannt. Aber mein Verdacht wurde bestätig, dass speziell der elektrische Anschluss (z.B. Leitungsquerschnitte...) Teil der Prüfung wäre. Das mit den Bremsen dürfte nicht so schwierig werden, da die üblichen Scheibenbremesen schon ziemlich gut zupacken. Aber eine sich aufschaukelnde Vordergabel bei einer Vollbremsung im Rahmen der Prüfung kommt sicher nicht gut rüber
